Zwei Begriffe, die oftmals durcheinandergewürfelt oder für eins gehalten werden: Denkmalschutz und Denkmalpflege. Aber … es gibt ihn doch, den Unterschied. Direkt im § 1 DschG werden beide Wörter aufgeführt. Die Denkmalpflege bekommt sogar einen eigenen Paragraphen – § 22. Grob beschrieben umfasst die Denkmalpflege die beratende und fördernde Tätigkeit der Denkmalbehörden und all jene Maßnahmen, die der Erhaltung von Denkmälern dienen.
Die dahinterliegende, rechtliche Seite stellt der Denkmalschutz dar, der vor allem auf die Unterschutzstellung, die Instandsetzung und die Veränderbarkeit von Denkmälern gerichtet ist. Diese Aufgaben unterliegen der Kontrolle der Aufsichtsbehörden und können bei Nichtvornahme mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Denkmalschutz ist also da um Denkmalpflege zu gewährleisten.
Hier ein schöner Vortrag dazu von Dr. Andrea Pufke (LVR)
Gastbeitrag von:

Michaela Böllstorf
Nach ihrem Architekturstudium arbeitete Michaela unter anderem für das Institut für Architekturtheorie, Kunst- und Kulturwissenschaften und das Bundesdenkmalamt in Österreich sowie für eine für den Denkmalschutz zuständige, staatliche Dienststelle in Deutschland.
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Comments 2
Denkmalschutz ist sehr wichtig. Es ist auch wichtig, dass man versteht was der Unterschied zwischen Denkmalschutz und Denkmalpflege ist. Danke für den Artikel. VG
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Vielen Dank für den Kommentar. Schön, dass der Artikel dir gefallen hat.